Unterstützung bei Klassenfahrten
Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung einer Klassenfahrt benötigen, gibt es mehrere Schritte. Kein Kind soll aus finanziellen Gründen, nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen können. Viele Familien haben Anspruch auf das Bildungspaket, auch wenn sie nicht Bezieher_innen von ALGII (Hartz IV) sind. Der erste Schritt wäre also, dass Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort einen Antrag stellen, als geringverdienend eingestuft zu werden. Werden Sie als geringverdienend eingestuft, haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung der Klassenfahrt Ihres Kindes. Wenden Sie sich mit dem Bescheid bitte direkt an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Riehl. Es gibt immer wieder Situationen, in denen Sie zwar nicht als geringverdienend anerkannt werden, Ihre individuelle Situation aus diversen Gründen aber akut so schwierig ist, dass Ihnen die Finanzierung schwer fällt. Der Förderverein übernimmt in dem Fall gerne eine Unterstützung in Form eines Zuschusses und/oder eines Kredites. Um den Zuschuss/den Kredit beim Förderverein formlos beantragen zu können, wenden Sie sich bitte mit der Ablehnung Ihres Antrags auf Einstufung als geringverdienend an Frau Riehl. Diese wird dann Ihre Anfrage an uns weiterleiten. Frau Riehl dürfen Sie auch gerne schon kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei der Beantragung bei der Stadt Köln benötigen.