In der Fachoberschule Klasse 13 (FOS13) erwerben Sie die Allgemeine Hochschulreife, die zum Studium aller Studiengänge an allen deutschen Hochschulen berechtigt (bzw. beim Fehlen einer zweiten Fremdsprache die fachgebundene Hochschulreife; s. auch: Voraussetzungen)
Dauer des Bildungsganges:
ein Schuljahr
Unterrichtszeiten:
Der Unterricht findet montags bis freitags in der Kernzeit von 8:00 bis 15:00 Uhr statt.
Voraussetzungen:
- Fachhochschulreife
sowie
- Berufsausbildung
Gefordert wird eine abgeschlossene - mindestens zweijährige - Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, ersatzweise eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis in diesem Bereich.
- Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache*
Diese können nachgewiesen werden durch
Wir beraten Sie gerne.
* Können keine entsprechenden Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden, ist der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife möglich
Ihre Anschlussmöglichkeiten:
Berufsbezogener Bereich:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Differenzierungsbereich:
1) Erstes Fach der Abiturprüfung
2) Weitere Fächer der Abiturprüfung
Wahlmöglichkeit:
Zusatzqualifikationen/Zertifikate:
Abschlussprüfung:
In den Fächern
wird eine schriftliche Abiturprüfung durchgeführt.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnerpartner:
Dr. Ulrich Carp | carp@bkal.de | Abteilungsleitung Fachoberschule |
N.N. | Bildungsgangkoordinator FOS13 |
Wann können Sie sich informieren?
Wir beraten Sie in Einzelgesprächen im Rahmen unseres Anmeldeverfahrens oder wenden Sie sich an carp@bkal.de.
Jedes Jahr gegen Ende April veranstalten wir einen Informationsabend. Nähere Informationen erhalten auf Anfrage per Mail an carp@bkal.de.
Wie können Sie sich anmelden?
Anmeldungen werden ab dem Monat Februar von montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, im Sekretariat der Schule entgegengenommen.
Melden Sie sich vorher über Schüler Online bei uns an. Falls Sie mit der Online-Anmeldung Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Anleitung, die die allermeisten Probleme löst.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Falls Sie uns die Unterlagen mit der Post zusenden wollen, verschicken Sie bitte keine Originale, sondern beglaubigte Kopien. Einfache, unbeglaubigte Kopien reichen leider nicht aus.
Bei fehlendem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf:
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